13. Mai 2025

Botschaft zur «E­ven­tu­al­ver­pflich­tung Erdbeben»

Nachdem die Vernehmlassung zur «Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» durch weite Kreise zustimmend aufgenommen wurde, hat der Bundesrat am 13. Dezember 2024 seine zugehörige Botschaft an das Parlament übermittelt.

Faktenblatt

Faktenblatt zur «Eventualverpflichtung Erdbeben»

Warum Erdbeben ein Risiko für die ganze Schweiz bilden und die Eventualverpflichtung im Ernstfall wirkungsvollen und kostengünstigen Schutz bietet.

Warum die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen die «Eventualverpflichtung Erbeben» unterstützt.

Fazit

Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherung begrüsst die Botschaft des Bundesrats zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben. Die «Eventualverpflichtung Erdbeben» ist eine solidarische Lösung unter der Gebäudeeigentümerschaft. Sie ermöglicht den günstigsten und umfassendsten Schutz von Gebäuden für Schäden durch Erdbeben. Mit ihr lassen sich Versicherungsprämien über Jahrzehnte einsparen oder zielgerichteter einsetzen und einen deutlich kostengünstigeren sowie wirksameren Schutz garantieren. Zudem stellt die Eventualverpflichtung sicher, dass sich die öffentliche Hand auf die Finanzierung der Wiederherstellung der Infrastruktur konzentrieren kann und sich nicht um die Finanzierung von Privateigentum kümmern muss.

Medienmitteilung des Bundesrats

13.12.2024 – Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben