1. September 2021

Even­tu­al­ver­pflich­tung: Viel­ver­spre­chen­des Fi­nan­zie­rungs­kon­ze­pt als Alternative zur Einführung einer ob­li­ga­to­ri­schen Erd­be­ben­ver­si­che­rung

Das Erdbebenrisiko ist das grösste Elementarschadenrisiko schweizweit. Seltene Erdbeben können zu Schäden bis in den dreistelligen Milliardenbereich führen. Dennoch gibt es in der Schweiz keine flächendeckende, obligatorische Erdbebenversicherung. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu politischen Diskussionen rund um das Thema Einführung einer flächendeckenden, obligatorischen Erdbebenversicherung. Alle politischen Vorstösse sind bislang hauptsächlich an der Finanzierungsfrage gescheitert.

Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG begrüsst die «Eventualverpflichtung» als neues Finanzierungskonzept und innovative Alternative zur «klassischen» Versicherung. Damit unterstützt die VKG auch den entsprechenden politischen Vorstoss, welcher per 03.11.2020 eingereicht und vom Ständerat am 10.03.2021 angenommen wurde. (Motion 20.4329: Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung)

Motion 20.4329

Faktenblatt: Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung