24. Januar 2019

Teilrevision Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­se­tz: Kantonale Ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen müssen unter der Aufsicht der Kantone bleiben

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. November 2018 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eröffnet. Mit der Teilrevision sollen ausgewählten Themen an die veränderten Gegebenheiten und an die Entwicklungen in den letzten Jahren angepasst werden. Die Vernehmlassungsfrist ist am 28. Februar 2019 abgelaufen.

Kantonale Gebäudeversicherungen unterstehen nicht dem VAG

Gemäss Art. 3 in Verbindung mit Art. 98 Abs. 3 der Bundesverfassung regelt der Bund ausschliesslich das Privatversicherungswesen. Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) als öffentlich-rechtliche Körperschaften unterstehen damit dem Kantonalen Recht und sind dem VAG bzw. der Aufsicht der FINMA nicht unterworfen, selbst wenn sie Versicherungen im Wettbewerb anbieten. Das Bundesgericht hat diese Auffassung in BGE 138 I 378 sachlich fundiert und nachvollziehbar vertreten und es besteht kein sachlicher Grund für eine Abkehr von diesem Grundsatz. Umgekehrt würde eine Teilunterstellung der KGV unter das VAG erhebliche Mehraufwände und Abgrenzungsfragen bei der Aufsicht nach sich ziehen. Dies wäre insbesondere der Transparenz abträglich. Eine einheitliche kantonale Aufsicht stellt diese sicher.

Stellungnahme VKG zur Vernehmlassung VAG