Die VKG begrüsst diesen Schritt. Dabei soll die Absicherung gegen Erdbebenschäden, wie sie alle 100 Jahre zu erwarten sind, in der individuellen Verantwortung liegen. Erst bei einem noch schwereren Ereignis soll der Bund alle Immobilieneigentümer verpflichten können, einen beschränkten finanziellen Beitrag zur Bewältigung zu leisten. Die zur Diskussion stehende sogenannte "Kombilösung Erdbeben" schafft damit eine vorsorgliche Finanzierungslösung für die gesamte Bevölkerung ohne Belastung der Bundesfinanzen.
Die Kantonalen Gebäudeversicherungen gemeinsam mit der VKG setzen sich uneigennützig für eine derartige Regelung ein. Sie sind davon überzeugt, dass die Schweiz für die finanziellen Folgen eines schweren Erdbebens vorsorgen muss. Ohne vorsorgliche Lösung würden nicht nur unzählige Menschen unmittelbar betroffen sein. Ein schweres Erdbeben könnte auch Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe verursachen und den Bund vor eine kaum abschätzbare finanzielle Herausforderung stellen.
Die sogenannte «Kombilösung Erdbeben» ist eine solidarische Lösung. Sie stärkt die Eigenverantwortung, schafft Planungssicherheit und wahrt die öffentlichen Finanzen. Nach der Empfehlung der UREK-N besteht die Chance, eines der grössten bekannten Risiken der Schweiz endlich zu regeln.