Die Ergebnisse der am 11. Januar 2026 abgeschlossenen technischen Vernehmlassung sowie vorläufige Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum tragischen Brand in Crans-Montana werden sorgfältig in die totalrevidierten Brandschutzvorschriften eingearbeitet. Die zahlreichen Rückmeldungen zur Vernehmlassung zeigen, dass die grundsätzliche Stossrichtung des risikobasierten Ansatzes und des einheitlichen Vollzugs richtig ist. Dieser Ansatz führt zu den richtigen Massnahmen am richtigen Ort: wo mehr Risiken bestehen, wird der Brandschutz verstärkt und mehr kontrolliert. Die Überarbeitung führt zu einem schweizweit harmonisierten, kompetenteren und konsequenteren Vollzug, woran der Leitende Ausschuss des IOTH festhalten will.
Der leitende Ausschuss des IOTH setzt sich zum Ziel, die künftigen Brandschutzvorschriften per Herbst 2027 in Kraft zu setzen. Weiter beantragt er der IOTH-Plenarversammlung vom 6. März 2026 als Sofortmassnahme ein schweizweites Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Davon ausgenommen bleiben die bereits heute bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern.