31. Dezember 2022

Nudging in der Ele­men­tar­scha­den­prä­ven­ti­on von Gebäuden

Unter Nudging verstehen wir punktuell gesetzte Auslöser, die in Entscheidungssituationen kleine Stupser hin zu erwünschten Handlungen setzen. Die Entscheidenden werden dabei nicht unter Druck gesetzt und kaum über finanzielle Anreize beeinflusst. Ihnen bleiben jederzeit alle Handlungsmöglichkeiten offen. Durch Nudging wird die Hauseigentümerschaft vermehrt zu klimaangepasstem Handeln motiviert – und indirekt mittelfristig die Schadensummen aus Elementarereignissen gesenkt.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) möchten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu einer vermehrten Auseinandersetzung mit Naturgefahren anstossen und sie somit für einen besseren Objektschutz ihrer Gebäude motivieren.

Das Projekt hat gezeigt, dass für wirksame Nudging-Massnahmen in der Naturgefahrenprävention der aktive Einbezug der Mitarbeitenden der KGV wesentlich ist. Im Nudging-Prozess werden diese Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen in passenden Situationen daran erinnert, die Hauseigentümerschaft auf das Thema Elementarschadenprävention hinzuweisen und hilfreiche Informationen anzubieten. Die Mitwirkung der Mitarbeitenden ist essenziell, um die Versicherten erreichen zu können. Im Kontakt mit den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern versuchen Mitarbeitende, diese intuitiv zu erwünschten Entscheidungen zu lenken – diese münden im Idealfall in geeignete Gebäudeschutzmassnahmen.

Leitfaden Nudgingansätze